Wann brauchen Sie einen Notar?

Die Aufgabe eines Notars konzentriert sich auf die unparteiische Beratung und Aufklärung bei komplexen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Der Gesetzgeber schützt auf diese Weise unerfahrene oder unkundige Personen vor unüberlegten oder übereilten Vertragsabschlüssen. Denn oftmals geht es um Angelegenheiten, vor denen man nur einmal oder zumindest selten im Leben steht, wie z. B.


Das sind unsere Stärken.Unsere Fachgebiete

Sowohl die Gründung von Gesellschaften wie auch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Sitzverlegung, Kapitalerhöhungen u. v. m. sind notariell zu beurkunden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.

Grundstücksübertragungen sprich Käufe/Verkäufe oder Schenkungen, die Eintragung von Grunddienstbarkeiten wie z. B. ein Wegerecht oder Grundpfandrechte zur Kreditbesicherung müssen zur Eindeutigkeit und zum Schutz der Vertragsparteien notariell beurkundet werden.
Auch Verträge im Bereich des Wohnungseigentumsrechts bedürfen der notariellen Beurkundung. Hier geht es insbesondere um die Begründung, Aufteilung bzw. Neuaufteilung und Änderung von Wohnungseigentumsrechten. Die Begründung, Zuweisung und Änderung von Sondernutzungsrechten. Die Projektierung von Wohnungseigentumsanlagen insbesondere im Rahmen sogenannter „Bauträgerverträge“

Im Bereich des Erbrechts stehe ich Ihnen im Rahmen der Errichtung Ihrer letztwilligen Verfügung mittels Testament oder Erbvertrag zur Verfügung. Jede individuelle Situation erfordert eine besondere erbrechtliche Regelung: Unternehmertestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament, Patchwork-Familie, Pflichtteilsentziehung, Sozialhilferegress sind nur ein Teilbereich dessen, was im Rahmen erbrechtlicher Gestaltungen an Facetten denkbar ist. Gemeinsam finden wir heraus, welche individuelle Regelung für Ihren Nachlass die Beste ist & setzen so Ihre Wünsche im Rahmen der Nachlassplanung um. Wir helfen Ihnen auch nach einem Todesfall im Familienkreis mit Abwicklung einer Erbengemeinschaft, Beantragung eines Erbscheins bzw. der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Auch Erbausschlagungen, Vermächtniserfüllungen, Testamentsvollstreckung und Pflichtteilsansprüche sind Teilbereiche der notariellen Amtstätigkeit.

Hier sind Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, güterrechtliche Regelungen und unterhaltsrechtliche Regelungen zu beurkunden. 

Durch eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie zum Einen immer im Rahmen der Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson benennen, die für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr handeln können umfassend Ihre Interessen wahrnimmt um zu verhindern, dass für Sie ein Betreuer durch das zuständige Betreuungsgericht bestellt wird. Auch für eine etwaige zukünftige medizinische Behandlungen können Sie bereits heute Regelungen treffen, wie diese ablaufen soll. Hier geht es insbesondere auch um die Durchführung bzw. den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen. Im Rahmen der Patientenverfügung haben Sie hier die Möglichkeit für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr mit Ärzten kommunizieren können, bereits heute eine klare und verbindliche Regelung zu treffen, so dass die behandelnden Ärzte Ihren Willen kennen und respektieren.

Das notarielle Amtssiegel bewährt die Echtheit einer Urkunde. Ich beglaubige die Echtheit Ihrer Dokumente und Ihrer Unterschriften. Soweit erforderlich, kümmern wir uns auf Ihren Wunsch auch um etwa erforderliche Übersetzungen und Apostillen. So können Unterlagen insbesondere auch im Ausland verwendet werden.

Wenn Sie bereits zu Lebzeiten Vermögen auf Angehörige bzw. sonstige dritte Personen übertragen wollen, setzen wir dies gerne für Sie um. Es gibt hier viel zu beachten. Zum Einen ist Ihre eigene Absicherung und die Frage, welche Rechte vorbehalten werden sollen, zu beachten. Es muss geklärt werden, ob der Beschenkte frei über das geschenkte Vermögen verfügen kann. Auch Katastrophenfälle, wie etwa das Vorversterben des Beschenkten sind in Betracht zu ziehen und entsprechend vertraglich aufzuarbeiten. Sind in Ihrem individuellem Fall erbrechtliche Besonderheiten wie Pflichtteilsrechte und weichende Erben und deren Abfindung zu beachten? Bei einer Unternehmensnachfolge sind wiederrum andere Besonderheiten zu beachten. Für all dies stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Gestern und heute

Viele Jahre zeichnete Herr Rechtsanwalt und Notar Wilhelm Seidensticker für Beurkundungen
und Beglaubigungen verantwortlich. Nach seinem altersbedingten Ausscheiden im Jahr 2018 übernahm
Frau Rechtsanwältin und Notarin Jutta Bonacker diese Aufgabe. Mit der offiziellen Bestellung von Herrn
Rechtsanwalt Matthias Rappel zum Notar am 01.09.2020 legte sie ihr Amt nieder.